Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.  Mietvertrag

Der Kunde kann per E-Mail, Fax, telefonisch oder vor Ort persönlich und natürlich über die Homepage www.bellevueanlage.com bzw. der E-Mail Adressen: info@bellevueanlage.com, apartmentsbellevue1@gmail.comein Objekt buchen.

Die Firma Mothes Unipessoal Lda in Folge „der Vermieter „genannt , fertigt einen Mietvertrag und sendet diesen per Post, Fax oder E-Mail an den Kunden.

Der Vertag wird verbindlich, wenn der Kunde diesen binnen 14 Tagen unterschrieben zurücksendet.

Änderungen des Vertrages können nur im beiderseitigen Einverständnis vorgenommen werden.

II. Preise, Nebenkosten und Kaution

Im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und der entsprechenden Rechtsprechung sind feste Kosten, die vom Kunden auf jeden Fall bezahlt werden müssen dem Preis eingeschlossen.

Nebenkosten die variabel sind wie Bettengeld, Strom, Gas, Wasser oder Benutzung der Waschmaschinen und Trockner werden je nach Benutzung oder in Anspruchnahme vor Ort an den Vermieter bezahlt.

Bitte beachte Sie die speziellen Hinweise auf der Homepage oder im Vertrag.

Der Vermieter kann eine Kaution entsprechen des jeweiligen Objektes in unterschiedlicher Höhe verlangen.

Die Kaution sichert die Ansprüche des Vermieters bei eventuellen Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Kunden.

Soweit nicht anders angegeben oder ausdrücklich vereinbart ist, ist die Kaution in bar und Euro zu hinterlegen.

Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Übergabe des Objektes bis spätesten 14 Tage nach Abreise zurückerstattet.

Durch die Rückzahlung werden eventuelle Schadensansprüche des Vermieters nicht berücksichtigt.

III. Bezahlung

1.  Mit der Zahlung an den Vermieter wird der Kunde von seiner entsprechenden Leistungspflicht frei.

2.  Unmittelbar nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung zur Zahlung fällig. Die Höhe ergibt sich aus dem Vertragsexemplar.

Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen an den Vermieter. Auf das portugiesische Konto des Vermieters zu bezahlen, wobei es auf die Gutschrift innerhalb der Frist ankommt. Die Restzahlung werden 8 Wochen vor Belegung zur Zahlung fällig.

3.  Ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises für das Ferienobjekt besteht kein Anspruch auf Bezug desselben und / oder Aushändigung der Reiseunterlagen.

4.  Leistet der Kunde die Anzahlung und /oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeit, so ist der Vermieter nach Mahnung mit Fristsetzung berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten.

IV. Leistungsänderung

1.  Änderungen wesentlicher Leistungen, insbesondere Eigenschaften und Ausstattung des Objektes gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Vertrages die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Vermieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderung nicht erheblich sind und den Aufenthalt im Objekt und dessen Nutzung nicht beeinträchtigen.

2.   Eventuelle Gwährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist.

3.   Der Vermieter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich zu informieren.

4.    Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung, einer wesentlichen Eigenschaft oder Ausstattung des Ferienobjektes ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurück zutreten oder die Überlassung eines mindestens gleichwertigen Ferienobjektes zu verlangen, wenn der Vermieter in der Lage ist, ein solches Ferienobjekt ohne Mehrpreis für den Kunden zu vermitteln.

Der Kunde hat diese Rechte unmittelbar nach der Erklärung des Vermieters über die Änderung geltend zu machen.

V. Rücktritt durch den Kunden vor Beginn der Reise und die Rücktrittskosten

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Vermieter vermittelten Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt ist gegen über dem Vermieter unter den genannten E-Mail Adressen zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

2.  Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er den Aufenthalt in seinem Ferienobjekt nicht an, kann der Vermieter als    Inkassobevollmächtigter folgende pauschale Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendung und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung des Ferienobjektes berücksichtigt sind. Bei dem Rücktritt entfällt die Anzahlung und es gelten folgende Stornogebühren:

– Ab den 56-sten Tag vor Beginn 50% der Miete
– Ab den 42-sten Tag vor Beginn 75% der Miete
– Ab den 30-sten Tag vor Beginn 100% der Miete.

3.  Aus diesem Grund wird generell empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen!

Ebenfalls wird die Empfehlung gegeben eine Versicherung zur Abdeckung der eventuell anfallenden Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.

4.  In jedem Fall eines Rücktritts ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe des Mietvertrages, gegenüber dem Vermieter eine Ersatzperson zu benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit den Kunden abgeschlossenen Vertrag eintritt. Der Vermieter kann selbst als Vertreter den Eintritt der Ersatzperson in den Vertrag widersprechen, wenn dieser oder seine mitreisenden Personen  den vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprechen oder sonstige vertragswesentliche Umstände bei der Ersatzperson oder ihrer mitreisenden Ersatzpersonen oder ihren Mitreisenden nicht gegeben sind.

5.  Ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch auf die Durchführung von Änderungen nach Vertragsabschluss hinsichtlich des Reisetermins, der Belegungsdauer oder sonstiger Vertragsumstände (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird sie auf Wunsch des Kunden tatsächlich vorgenommen, so kann der Vermieter bis 90 Tage vor Belegungsbeginn ein Umbuchungsgeld von 25,00 € pro Umbuchung verlangen. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, falls möglich nur nach Rücktritt vom Vertrag den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitige Neubuchungen durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

VI. An- und Abreisezeiten, Anreiseverhinderungen

Der Vermieter teilt die früheste und die späteste Anreisezeit mit. Ein Anspruch des Kunden auf Übernahme des Objektes außerhalb dieser Zeiten besteht nicht.

Im Falle einer Verspätung ist der Kunde gehalten, dies der vom Vermieter in den durch den Vermieter übermittelten Reiseinformationen angegeben Stelle anzuzeigen.
Soweit eine verspätete nicht vom Vermieter zu vertreten ist, besteht kein Anspruch auf Preisreduzierung oder anteilige Rückvergütung.
Das Ferienobjekt ist zu dem in den Reiseunterlagen, bzw. Reiseinformationen angegebenen Zeitraum zu räumen und in dem vertraglichen Zustand übergeben. Schuldhaft vom Kunden vom Kunden verursachte Verspätung gehen zu Lasten des Kunden, insbesondere in Form von Kosten, die den örtlichen Beauftragten und/oder Kunden eines nachfolgenden Aufenthaltes durch die Verzögerung ursächlich entstehen.

VII. Rücktritt durch den Vermieter

Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt so kann der Kunde wie auch der Vermieter den Vertrag kündigen.
Der Vermieter kann den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn diese sich in solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt ins besondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Ferienobjektes und des Inventars sowie eines schuldhaften Verstoßes gegen die besonderen Obliegenheiten dieser Bedingung. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreises, der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung des Ferienobjektes erlangt.

VIII. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen Anreisehindernissen, vorzeitige Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die ihm durch einen unverschuldeten Abbruch des Aufenthaltes entstehenden Kosten nur durch eine gewöhnliche Reiserüchktrittsversicherung abgedeckt sind. Eine solche Reiseabbruchversicherung ist im Preis für das Ferienobjekt nicht enthalten. Der Abschluss wird empfohlen.

IX. Einreisebestimmungen

Für Staatsbürger des Schengener Raumes genügt für Portugal der Personalausweis oder der Reisepass (keine Ersatzpapiere).
Für alle übrigen Reisenden sind die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes für die Einreise nach Portugal einzuhalten.

Für spezielle Fragen sind die jeweiligen Konsulate zuständig und jederzeit Auskunftsbereit. Der Vermieter trägt keine Verpflichtung zur Erkundung derartiger Angelegenheiten.

X.  Besondere Pflichten des Kunden

Das Vertragsobjekt darf nur mit dem im Vertrag angegebenen Personen belegt werden. Dies gilt auch für Babys und Kleinkinder. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter unbeschadet dessen Recht auf Kündigung des Vertrages berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich zu verlassen.
Der Kunde und dessen Mitreisenden sind verpflichtet, das Objekt pfleglich zu behandeln. Dem Kunden und dessen Mitreisenden ist es außerhalb eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs, für den die vor Ort ausliegenden Gebrauchsanweisungen und Hinweise genau zu beachte sind, nicht gestattet selbstständige Reparaturen durchzuführen oder Eingriffe vorzunehmen. Dies gilt besonders für Elektroanlagen, Sicherungskästen, Heizungsanlagen, TV-Geräten und sonstigen technischen Eirichtungen.
Der Kunde ist auf Verlangen des Vermieters verpflichtet, an einer Begehung und Überprüfung des Objektes vor dessen Übernahme und vor der Anreise mitzuwirken und im rahmen einer solchen Begehung ein Protokoll aufzunehmen und zu unterzeichnen. Dem Kundenbleibt es vorbehalten, im Rahmen eines solchen Protokolls Vermerke und Vorbehalte gegenüber den vom Beauftragten protokollierten Sachverhaltes anzubringen.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Zur Vermeidung von Beweisschwierigkeiten hinsichtlich der Schadensverursachung gilt dies auch dann, wenn es sich wenn es sich um Mängel oder Schäden handelt, die aus Sicht des Kunden nicht von ihm oder seinen Mitreisenden verursacht wurden und auch dann, wenn vom Kunden oder seinen Mitreisenden die Schäden oder Mängel nicht als störend oder nicht vertragswidrig angesehen werden.
Den Gästen obliegt unbeschadet einer vereinbarten Endreinigung durch den Vermieter auch die regelmäßige Reinigung des Mietobjektes.
Wird der Aufenthalt, bzw. die Nutzung des Ferienobjektes infolge eines Mangels für den Vermieter im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Bestimmungen einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung der Nutzung des Ferienobjektes infolge eines solchen Mangels, aus wichtigem, dem Vermieter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist er dann zulässig, wenn der Vermieter eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Die Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird

XI.  Beschränkung der Haftung

Der Vermieter haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ihrer vertraglichen Pflichten, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erhaltung des Kunden regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für die Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen vom Vermieter.
Der Vermieter hafte nicht für Leistungen die lediglich vermittelt wurden. Der Vermieter haftet jedoch doch wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis, Aufklärungs- oder Organisationspflichten vom Vermieter ursächlich geworden ist.
Der Vermieter bietet grundsätzlich keine Beförderungsleistungen von Deutschland, Großbritannien oder anderen Ländern zum Ferienobjekt als eigene Vertragliche Leistung an.
Der Vermieter hafte nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunden regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für die Erfüllungsgehilfen vom Vermieter.

XII. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Sämtliche Ansprüche gegenüber dem Vermieter aus dem Mietvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Kunde gegenüber dem Vermieter innerhalb von einem Monat nach dem vertraglichen vereinbarten letzten Aufenthaltstag gelten zu machen. Ansprüche bei Versäumen der Frist entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterblieb.
Ansprüche des Kunden aus dem Mietvertrag, die auf Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, einschließlich vertraglicher Ansprüche. auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Vermieter oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen vom Vermieter beruhen.

Alle übrigen Ansprüche aus den Vermittlungsvertrag verjähren in einem Jahr.